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EINEN PATENTANWALT AUSWÄHLEN

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CHECKLISTE

Insidertipp  Auch bei der Suche nach einem passenden Patentanwalt für die benötigte Patentanmeldung spielt das Internet heutzutage eine entscheidende Rolle. Folgende Hilfsmittel haben sich bewährt, um keine reine "Bauchentscheidung" treffen zu müssen, wenn ein Erfinder im Internet einen Patentanwalt gefunden hat, den er beauftragen möchte, bei dem er aber bisher noch keine Patentanmeldung machen lassen hat:

  • Sicherheitshalber kurz die Qualifikation prüfen.
  • Einen Kostenvoranschlag des Patentanwalts einholen.
  • Unauffällig seine Technikkompetenz abfragen
  • und seine zeitliche Einsatzbereitschaft prüfen.


So sollten Sie konkret vorgehen: 

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Qualifikation prüfen: Patentanwalt? Oder Anwalt für Patentrecht?

Bevor Sie einen "neuen" Patentanwalt beauftragen, sollte sicherheitshalber ganz kurz die Qualifikation des Anwalts geprüft werden, da die moderne Internetwerbung viel Freiraum für Kreativität beim Anlocken der potentiellen Kundschaft lässt...

Sehen Sie sich das Internetprofil genauer an, ob der von Ihnen ins Auge gefasste Anwalt auch eine abgeschlossene technische Ausbildung hat und, wenn ja, welche. Echte Patentanwälte informieren die potentielle Mandantschaft schon auf ihrer Website eingehend über ihre technische Qualifikation. Im Zweifelsfall einfach kurz nachfragen.

Dieser Tipp hat folgenden ganz konkreten Hintergrund:

Wer die Patentanwaltsausbildung abgelegt hat und als Patentanwalt zugelassen ist, hat zusätzlich zur juristischen Ausbildung zwingend auch eine technische Ausbildung abgeschlossen, als Ingenieur, als Physiker oder gleichwertig.

Rein rechtlich dürfen allerdings auch reine Rechtsanwälte Patente anmelden, also Juristen ohne abgeschlossene technische Ausbildung. Die meisten Rechtsanwaltskollegen sehen aus gutem Grund davon ab, Patentanmeldungen zu formulieren. Einige wenige reine Rechtsanwaltskollegen fühlen sich aber doch dazu berufen, den Versuch zu unternehmen, Patente zu verfassen und anzumelden. In der Tat versprechen Patentanmeldungen ein deutlich besseres Honorar als Mietstreitigkeiten oder Verkehrsunfälle. Die betreffenden Rechtsanwalts-Kollegen bieten ihre Dienste dann gerne unter der Bezeichnung "Anwalt für Patentrecht" an. Das hört sich fast wie "Patentanwalt" an, hat aber nichts mit dem Patentanwalt und seiner speziellen Qualifikation zu tun.

 

KOSTENVORANSCHLAG EINHOLEN

In jedem Fall sollten Sie mit dem von Ihnen ins Auge gefassten Patentanwalt vereinbaren, dass Sie ihm Ihre Erfindung vertraulich zur Ansicht überlassen, um kostenfrei einen genauen Kostenvoranschlag für die Kosten von der Erarbeitung eines Entwurfs für die Patentanmeldung bis zu deren Einreichung beim Amt zu bekommen. 

Hier gilt: Als ersten Schritt schicken Sie dem Patentanwalt eine kurze Anfrage, ob er Sie auf dem technischen Gebiet Ihrer Erfindung (wie z. B. dem Gebiet der Kosmetikapplikatoren, wenn Sie eine neuartige Mascarabürste erfunden haben) vertreten kann - oder ob er auf diesem Gebiet schon Patentanmeldungen für ein anderes Unternehmen macht und daher womöglich eine Interessenkollision hat. Bei dieser Gelegenheit lassen Sie sich sicherheitshalber zusichern, dass Ihre weitere Anfrage vertraulich behandelt wird, was eigentlich selbstverständlich ist.

Sobald die Antwort des Patentanwalts vorliegt, gehen Sie den zweiten Schritt. Sie schicken dem Patentanwalt die schon für Ihre Erfindung existierenden Skizzen oder Fotos zur Ansicht, damit er einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag für die hierfür benötigte Patentanmeldung erstellen kann. Wenn Sie Ihre die Erfindung beschreibenden Dokumente nicht ungeschützt über das Internet per Mail senden wollen, wird Ihnen eine erfahrene Kanzlei zu diesem Zweck den https-geschützten Upload über den Gastzugang der Kanzleiwebseite ermöglichen.

TECHNIKKOMPETENZ ABFRAGEN

Sobald Sie dem Patentanwalt die Skizzen für Ihre Erfindung überlassen haben und er sich vorbereiten konnte, sollten Sie die Gelegenheit nutzen, den Anwalt in ein kurzes Fachgespräch zu verwickeln.

So können Sie oft schon am Telefon herausfinden, ob er wirklich der versierte Techniker ist, den Sie für eine gute Anmeldung brauchen. Denn ein guter Patentanwalt kann nicht nur Theorie, sondern auch Praxis - und kann daher mehr als nur ein Fahrrad reparieren.

An diesem Punkt ist genaueres Hinsehen durchaus sinnvoll. Hierzu muss man wissen, dass "Patentanwalt" für den einen oder anderen, der bei einem beruflichen Gastspiel in der Industrie festgestellt hat, dass er eigentlich doch nicht so sehr "für Technik brennt", ein Fluchtberuf ist.

Hier gilt: Wer schon beim fachlichen Erstgespräch über eine technisch nicht allzu komplexe Erfindung den Eindruck hat, nicht auf Anhieb verstanden zu werden, oder nur auf mäßiges technisches Interesse stößt, sollte nachdenklich werden.

ZEITLICHE EINSATZBEREITSCHAFT

Relativ aussagekräftig kann dabei auch die Art und Weise sein, wie man mit Ihrer Erstanfrage umgeht bzw. welche zeitliche Einsatzbereitschaft dabei an den Tag gelegt wird.

Hier gilt: Natürlich steht ein erfolgreicher Anwalt mit einer gut laufenden Kanzlei nicht "Gewehr bei Fuß". Dennoch gilt, dass eine Kanzlei, die darauf eingerichtet ist, neben dem Stammmandantengeschäft, das die meisten Patentanwaltskanzleien prägt, regelmäßig kleinere Neuaufträge anzunehmen, auf Ihre Anfrage dennoch zeitnah reagieren wird und Ihnen bei allem Zeitdruck frühzeitig einen Bearbeitungstermin nennen wird, bis zu dem der Auftrag erledigt sein wird.