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DIENSTERFINDUNG | FACHARTIKEL

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IM FOKUS

Für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Arbeitnehmererfindung bzw. das Recht der Diensterfindung und der daraus resultierende Anspruch auf Zahlung von Erfindervergütung zunächst ein Buch mit sieben Siegeln. Kein Wunder, denn Arbeitnehmererfindungen, Diensterfindungen und die damit verbundene Erfindervergütung sind ja in Betrieben ohne große F&E-Abteilung eine positive Besonderheit und nicht das Tagesgeschäft.  

Das Ziel dieser Reihe von Fachartikeln ist es, in leicht verständlicher Form praktische Hinweise zu Brennpunktthemen des Arbeitnehmererfinderrechts, der Diensterfindung und der Erfindervergütung zu geben.

In die unten angebotenen Veröffentlichungen fließt meine Erfahrung als tagtäglich mit Erfindungen arbeitender Patentanwalt ein. Gleichzeitig profitieren die Artikel von meiner Ausbildung und Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich des allgemeinen Arbeitsrechts.

 

LISTE DER FACHARTIKEL

  • Wie man die für eine Diensterfindung zu zahlende Erfindervergütung berechnet. Mehr
  • Die Festsetzung der für eine Diensterfindung zu zahlenden Erfindervergütung. Mehr 
  • Die 3-jährige Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Erfindervergütung. Mehr
  • Betriebsvereinbarung zur Regelung der Erfindervergütung möglich? Mehr
  • Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten für den Streit um die Erfindervergütung? Mehr
  • Sind die Prozesskosten für den Streit um die Diensterfindung steuerlich absetzbar? Mehr
  • Erfindervergütung ist steuerpflichtiges Einkommen. Pauschalzahlungen können evtl. steuerlich begünstigt sein. Mehr
  • Dienstleistung: Verwaltung von Diensterfindungen für Industrieunternehmen. Mehr
  • Die Geschäftsführererfindung ist keine Diensterfindung, die das Unternehmen einfach "an sich ziehen" kann. Mehr