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SCHUTZRECHTSVERWALTUNG BZW. PATENTVERWALTUNG

 

SCHUTZRECHTSVERWALTUNG | IN DER KANZLEI EINLOGGEN

Manche Unternehmen führen auch heute noch Excel-Listen, um damit den Überblick über ihr Schutzrechtsportfolio zu behalten. Im Prinzip ist dagegen nichts einzuwenden. Wo größere Schutzrechtsportfolios zu verwalten sind, stellt sich gleichwohl die Frage, ob es für ein Unternehmen kosteneffektiv ist, eine eigene Schutzrechtsliste zu führen und regelmäßig zu pflegen.

Es gibt vom Grundsatz her  zwei sehr effektive Alternativen zur händischen Inhouse-Pflege einer Schutzrechtsliste:

  • Download: Geschützte Bereitstellung einer aktuellen Excel-Schutzrechtsliste - mehr
  • Viewer: Geschütztes Browsen im von der Kanzlei gepflegten Portfolio des Mandanten - mehr

SCHUTZRECHTE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG

Gleichgültig, ob es sich um Patente, Muster oder Marken handelt, Schutzrechte bedürfen auch nach ihrer Erteilung bzw. Registrierung einer gewissen Pflege.

Praktisch alle Schutzrechte müssen in bestimmten Abständen durch Zahlung der von Gesetzes wegen hierfür vorgesehenen Gebühren verlängert werden. Manche Schutzrechte müssen zusätzlich nach Ablauf einer bestimmen Zeit aktiv benutzt werden, um Rechtsverluste abzuwenden - so müssen Marken im Regelfall nach fünf Jahren benutzt werden. Ähnliches gilt in manchen Ländern auch für dort erteilte Patente, z. B. für Patente, die mit Wirkung für die Türkei oder Indien erteilt wurden.

Wir übernehmen auf Wunsch die Schutzrechtsverwaltung für Sie.

Sie erhalten dann von uns rechtzeitig Erinnerungen, wann das nächste Schutzrecht zur Verlängerung ansteht und welche Kosten die weitere Verlängerung verursacht. In Abstimmung mit Ihnen schicken wir Ihnen diese Erinnerungen als Einzel-Erinnerungen oder in Gestalt von Monats- oder Quartalsfälligkeitslisten. Diese geben Ihnen zusammen mit unseren individuellen Empfehlungen, welche Schutzrechte eventuell aufgegeben werden könnten, den nötigen Überblick, um effektiv entscheiden zu können, für welche Schutzrechte sich eine Verlängerung lohnt. Darüber hinaus erinnern wir Sie rechtzeitig daran, welche Schutzrechte demnächst aktiv benutzt werden müssen, um zu verhindern, dass es zu einem partiellen Rechtsverlust wegen Nichtbenutzung kommt.

 

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