News

DIE SPRACHE DER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG

» Kontakt


Die europäische Patentanmeldung in Nicht-Amtssprache: Im Rahmen einer ausgewogenen Anmelderberatung ist auch die Frage nach der Sprache, in der die europäische Patentanmeldung eingereicht werden soll, zu durchdenken.  Wie bereits im Hauptbeitrag dargelegt wurde, kann eine europäische Patentanmeldung laut Art. 14 EPÜ in jeder beliebigen Sprache eingereicht werden.

Die Frage, ob man eine europäische Nachanmeldung mit einer Priorität außerhalb der Länder DE, FR, UK, USA und CH erst einmal in ihrer Originalsprache einreicht oder gleich als Übersetzung in eine der Amtssprachen des Europäischen Patentamts, sollte im Rahmen einer guten Beratung vorab geklärt werden.

Nähere taktische Einzelheiten aus der Sicht eines Patentanwalts mit spezieller Erfahrung in Sachen "Patentverletzung" im nachfolgenden Beitrag.

NUR DIE ÜBERSETZUNG EINREICHEN

Wer z. B. für einen chinesischen Mandanten, der seine Erfindung bereits in China angemeldet hat, eine europäische Patentanmeldung einzureichen hat, der muss zunächst klären, ob ihm rechtzeitig eine qualitativ wirklich hochwertige englische Übersetzung des chinesischen Anmeldetextes zur Verfügung steht. Wenn das der Fall ist, dann empfiehlt es sich, die europäische Patentanmeldung dadurch in Gang zu setzen, dass nur der englische Text zusammen mit dem Antrag auf Patenterteilung beim Europäischen Patentamt eingereicht wird.

Mit dieser Vorgehensweise erspart sich der Patentanmelder einen potentiellen späteren Streit über die Frage, ob die Übersetzung aus dem Chinesischen ins Englische eventuell Ungenauigkeiten enthält - Ungenauigkeiten, die womöglich der Behauptung Nahrung geben können, das erteilte europäische Patent sei gegenüber dem chinesischen Ursprungstext unzulässig erweitert worden.

Allerdings beraubt sich der Anmelder mit dieser Vorgehensweise auch der Möglichkeit, Übersetzungsfehler zu korrigieren, die sich womöglich im Zeitraum zwischen der Anmeldung und der Erteilung des europäischen Patents im Dialog mit dem Patentprüfer herausstellen.

EUROPÄISCHES PATENT AUF CHINESISCH EINREICHEN

In all den Fällen, in denen lediglich eine englische Übersetzug zur Verfügung steht, die Anlass zu Zweifeln gibt oder die sogar erkennbar ungenau ist, sollte die europäische Patentanmeldung unter Verwendung des chinesischen Originaltextes eingereicht werden.

Die Übersetzung wird nachgereicht, der Anmelder erhält so zusätzliche Zeit, um die Qualität der Übersetzung noch zu verbessern.  

Selbst wenn er diese Gelegenheit nicht wahrnimmt, gibt es für ihn noch Hilfe, denn eventuelle Übersetzungsfehler oder Übersetzungsungenauigkeiten können bei dieser Vorgehensweise jederzeit im Laufe des Erteilungsverfahrens behoben werden.