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PATENT-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

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IM FOKUS

Unter dem Stichwort "Patentversicherung" werden die Patentrechtsschutzversicherung und die Patenthaftpflichtversicherung genannt. Inhaltlich geht es immer um die Frage, ob es eine Versicherung gibt, die einspringt, wenn es zu einem Streit wegen Patentverletzung kommt. In der Tat gibt es inzwischen eine Versicherung für den Patentrechtsschutz. Um die Sinnhaftigkeit einer solchen Versicherung im Einzelfall beurteilen zu können, sollte man einige Dinge wissen. Der nachfolgende Beitrag fasst zusammen, was relevant ist.

PATENTRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Unter einer Patentrechtsschutzversicherung versteht man eine Rechtsschutzversicherung, die im Falle einer Auseinandersetzung wegen Patentverletzung einen Großteil der Anwaltskosten und Gerichtskosten übernimmt. Hiervon zu unterscheiden ist die gegen Ende dieses Beitrags noch näher thematisierte Patenthaftpflichtversicherung.

NORMALE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: DECKUNG AUSGESCHLOSSEN

Patentrechtsschutz ist die Ausnahme. Normale Rechtsschutzversicherer übernehmen keine Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten um Patente, Marken und Designs entstehen. Denn gerade in Bezug auf Patentverletzungen folgen die Rechtsschutzversicherer in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen für ihre jeweilige Rechtsschutzversicherung meist dem unverbindlichen Muster-ARB 2012 =>

Typischer Haftungsausschluss in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Patentrechtsschutzversicherungen

Inhaltlich ausgeschlossen sind:

3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum

SPEZIELLE PATENTRECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG

Die Idee, eine Patentrechtsschutzversicherung anzubieten, wurde schon Ende der 90-er Jahre  von verschiedenen renommierten Versicherern in die Praxis umgesetzt. Die Angebote hielten sich jedoch jeweils nur kurze Zeit und verschwanden dann wieder vom Markt.

Allem Anschein nach waren jeweils die Risiken bzw. die Schwierigkeit zu prognostizieren, welche Fälle erfolgversprechend sind, unterschätzt worden. 

Inzwischen konnte sich mit der GMP - Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung, die mit der NRV Neue Versicherungsgesellschaft AG, Mannheim, arbeitet, immerhin ein Angebot dauerhaft auf dem Markt etablieren.

DEFENSIVER RECHTSSCHUTZ

Als Defensiv-Schutz, das heißt zur Abwehr von einem Konkurrenten erhobenen Ansprüchen wegen (tatsächlicher oder angeblicher) Patentverletzung, Markenverletzung oder Designverletzung, bietet die GMP den Tarif Premium 100 an. Diese Versicherung steht in Deutschland oder Österreich ansässigen Privatpersonen, sowie Klein- und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern offen. Diese Versicherung kann auf Nachfrage auch größeren Unternehmen zugänglich sein.

Dieser Typ der Patentrechtsschutzversicherung bietet eine Absicherung durch Übernahme derjenigen Anwalts- und Gerichtskosten, die dem Versicherungsnehmer durch die Abwehr von innnerhalb Europas geltend gemachten Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen entstehen.  Die "Beiordnung" eines Patentanwalts gilt als mitversichert. Allerdings sind nur die nach den Maßstäben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG erstattungsfähigen Anwaltskosten versichert.

PRAXISTIPP

Der Einschränkung, dass die Anwaltskosten nur innerhalb der Grenzen des RVG erstattet werden, sollte der Versicherungsnehmer bei der Anwaltswahl frühzeitig Rechnung tragen, denn viele Großkanzleien rechnen nach Stundenaufwand ab. Hierdurch entstehen am Ende meist Anwaltskosten, die deutlich über den von der Patentrechtsschutzversicherung nach Maßgabe des RVG erstattungsfähigen Sätzen liegen.

Wissen muss man darüber hinaus auch, dass Geschäftsführer bzw. Vorstände eines Unternehmens für Patentverletzungen, Markenverletzungen und Designverletzungen unter bestimmten Umständen auch persönlich haften. Sie können daher neben dem von ihnen repräsentierten Unternehmen auch selbst verklagt werden. Typischerweise nutzt man diese Möglichkeit als Kläger gerade bei Patentverletzungsklagen gegen kleinere Unternehmen. Denn so hat man im Falle einer Insolvenz einen zusätzlichen Haftungspartner. Angesichts dessen muss man gegenüber dem Versicherer schon vor dem Abschluss rechtzeitig darauf dringen, dass der Geschäftsführer mitversichert ist, oder der Geschäftsführer versichert sich selbst zusätzlich. 

Dabei liegen die Preise für diese Spielart der Patentrechtsschutzversicherung in einem einigermaßen überschaubaren Bereich. Aufgerufen werden hier jährliche Beiträge (ohne Versicherungssteuer beziffert) zwischen 399 EUR und 973 EUR, je nachdem ob die Deckungssumme bis 100.000 EUR oder bis 250.000 EUR reicht, Stand Ende 2019.

Bei alledem wird eine Selbstbeteiligung für jeden Rechtsschutzfall fällig. Sie beträgt wahlweise 2.500 EUR oder 5.000 EUR. Allerdings wird dann, wenn die Versicherung im Schadensfall mehr als 50.000,99 EUR zu leisten hat, eine erweiterte Selbstbeteiligung von 10% des über dieser Grenze liegenden Mehrbetrages fällig.

OFFENSIVER RECHTSSCHUTZ

Mit ihrem Tarif "Premium 100 Plus" bietet die GMP darüber hinaus auch eine Versicherung, die nicht nur abwehrt und daher nicht nur dann einspringt, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten wegen Patentverletzung angegriffen bzw. verklagt wird.

Vielmehr sichert diese Spielart der Patentrechtsschutzversicherung auch die Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Durchsetzung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen entstehen, die der Versicherungsnehmer gegen einen Dritten hat, der ein erteiltes Patent, eine eingetragene Marke oder ein registriertes Design des Versicherungsnehmers verletzt. 

Bei dieser Spielart der Patentrechtsschutzversicherung gilt die zuvor beschriebene Selbstbeteiligungsregelung entsprechend. Naturgemäß liegen die (wieder ohne Versicherungssteuer bezifferten) Jahresbeiträge höher. Hier werden Ende 2019 zwischen 1.848 EUR und 4.260 EUR aufgerufen.

 

PRAXISTIPP:

Vor Abschluss einer solchen Patentrechtsschutzversicherung sollte mit dem Versicherer kurz besprochen werden, wie der Schaden in solchen, zwar seltenen, aber doch nicht ganz unrealistischen Fälle geregelt wird, in denen die Deckungssumme nicht ausreicht - etwa weil sich das Patentverletzungsverfahren und das in Deutschland parallel laufende Patentnichtigkeitsverfahren unter einem Gebührenstreitwert von beispielsweise 1 Mio EUR jeweils durch mehrere Instanzen ziehen. Der Versicherer sollte hier anteilig mit der maximalen Deckungssumme haften, sodass der Versicherungsnehmer nur den überschießenden Betrag zu tragen hat.

STRAFRECHTLICHER SCHUTZ

Darüber hinaus wird auch noch eine dritte Variante des Versicherungsschutzes angeboten, die als zusätzliche Option in Verbindung mit einer der beiden zuvor genannten Versicherungen gebucht werden kann -  es handelt sich um den sogenannten Strafrechtlichen-Rechtsschutz.

In der Tat sehen das Patentgesetz, das Markengesetz und auch das Designgesetz vor, dass schuldhafte Verletzungen von Patenten, Marken und Designrechten auch strafrechtlich sanktioniert werden können. Zu Recht, denn nur so besteht - zumindest in der Theorie - halbwegs eine Chance, dem befürchteten Wildwuchs großstädtischen Straßenhandels mit rücksichtslos gefälschten Markenwaren vom "gefaketen Krokodil-Polo-Shirt" bis zur vermeintlichen "Rolex-Uhr" zu bekämpfen.

Für denjenigen, der sich mit dem Import und dem jedenfalls nicht offiziell autorisierten Vertrieb solcher "fälschungsanfälligen" Prestigeware befasst, mag eine solche strafrechtliche Absicherung erwogen werden.

PRAXISTIPP:

Für Unternehmen, die sich schwerpunktmäßig im Industriebereich mit der Herstellung und dem Vertrieb eigener Produkte oder zumindest mit eher nicht "fälschungsanfälligen" Produkten befassen, dürfte eine solche strafrechtliche Zusatzversicherung nur selten wirklich Sinn ergeben. 

Die Praxis lehrt, dass die strafrechtliche Verfolgung selbst bei vorsätzlichen Patentverletzern nur minimale Chancen hat. Dies deshalb, weil man die Staatsanwaltschaft nur im extremen Ausnahmefall dazu bringt, auf diesem für sie unbekannten Spezialgebiet tätig zu werden. Fälle, in denen ein Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführer wegen nur fahrlässiger Patentverletzung strafrechtlich belangt worden ist, sind dem Verfasser dieses Artikels auch nach 20-jähriger Tätigkeit im Bereich der Patentverletzungsverfahren nicht bekannt geworden.  

Nicht sehr viel anders sieht es bei Marken- und Designverletzungen im industriellen Bereich aus, insbesondere solange auch hier nur Fahrlässigkeit im Raum steht und nicht der Vorwurf vorsätzlich-kriminellen Handelns. 

PATENT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Von ganz anderem Kaliber als eine "Patentrechtsschutzversicherung" ist eine Patenthaftpflichtversicherung, Markenhaftpflichtversicherung oder Designhaftpflichtversicherung.

Diesem Typ Haftpflichtversicherung liegt die Idee zugrunde, dass es wünschenswert ist, nicht nur die Rechtsverfolgungskosten durch eine Versicherung abzusichern, die im Falle eines Streits wegen einer Patentverletzung oder dergleichen entstehen, sondern auch das Risiko, an den verletzten Schutzrechtsinhaber hohen Schadensersatz leisten zu müssen, etwa in Gestalt der sogenannten Herausgabe des Verletzergewinns oder zumindest in Gestalt der "Nachzahlung" erklecklicher Lizenzgebühren für womöglich langjährige Patentverletzungshandlungen. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass sich hier ein extremes Haftungsrisiko für einen Versicherer auftut. 

Aufgrund dessen sind Patenthaftpflichtversicherungen, Markenhaftpflichtversicherungen und dergleichen bis dato extreme Ausnahmen bis hin zu "fast nur in der Werbung existent".


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