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PATENTANMELDUNG VORBEREITEN

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EINEN BEITRAG ZUR KOSTENSENKUNG LEISTEN

Viele Mandanten fragen sich, wie sie eine Patentanmeldung vorbereiten können. Gefragt ist eine Checkliste zur Vorbereitung der Patentanmeldung durch den Mandanten, um die Kosten für eine Patentanmeldung möglichst klein zu halten.

Schon die Beherzigung der nachfolgend aufgeführten Grundregeln kann dazu beitragen, den für die Ausarbeitung erforderlichen Zeitaufwand des Anwalts und damit die Kosten für die Patentanmeldung wesentlich zu verringern - wobei Ihnen ein versierter Patentanwalt auch dann eine gute Patentanmeldung entwirft, wenn Sie die nachfolgenden Tipps zur Vorbereitung der Patentanmeldung nicht abgearbeitet haben. Nachfolgend Ihre To-Do-Liste bzw. Checkliste zur Vorbereitung einer Patentanmeldung.

Etwas Zeit zum Konstruieren investieren

Der erste Tipp der Checkliste zur Patentanmeldung lautet: Verwenden Sie bei der Vorbereitung der Patentanmeldung einige Stunden darauf, das Produkt, für das die Patentanmeldung gemacht werden soll, auf dem Papier durchzukonstruieren - allerdings ohne sich in unwesentlichen konstruktiven Einzelheiten zu verlieren. Merke: Eine Patentanmeldung verlangt keine Serienreife.

Warum dieser Tipp? Oft ergeben sich beim konkreten Konstruieren ganz von allein gute Ideen, wie die Erfindung noch verbessert werden kann. Solche Verbesserungsmöglichkeiten sollten unbedingt von Anfang an in der Patentanmeldung erwähnt werden. So manche Patentanmeldung verdankt ihren Erfolg der vermeintlich nebensächlichen kleinen Verbesserungsmöglichkeit.

Zwar konstruiert ein als Konstrukteur ausgebildeter Patentanwalt gerne auch gemeinsam mit Ihnen, muss den zusätzlichen Zeitaufwand hierfür aber in Rechnung stellen - wenn tatsächlich einer der Fälle vorliegen sollte, in dem sich die noch bestehende Lücke in der Konstruktion nicht kurzerhand im mündlichen Ideenaustausch schließen lässt. 

Praxisbeispiel: Der vermeintlich neue Verschluss zum Wiederverschließen einer Cola-Dose ist längst bekannt, aber nicht die spezielle Art der Abdichtung gegenüber der Dosenoberseite, die diesen Verschluss überhaupt erst praxistauglich macht. Somit wird das konstruktive Detail plötzlich entscheidend.

Freihandzeichnungen reichen

Punkt zwei der Checkliste zur Patentanmeldung: Verbringen Sie Ihre Zeit im Zweifel lieber mit dem Auskonstruieren der Erfindung als mit der Anfertigung möglichst sauberer Zeichnungen.  Um eine Patentanmeldung vorzubereiten, muss keineswegs schon eine CAD-Zeichnung verfügbar sein.

Im Gegenteil: Eine aussagekräftige Zeichnung mit freier Hand auf irgendeinem Blatt Papier ist oft besser als eine "sterile" CAD-Zeichnung, in der wichtige Details nicht dargestellt werden konnten, weil beim Zeichnen keine Unterstützung eines CAD-Profis verfügbar war. 

Und wenn Sie kein zeichnerisches Talent haben? Wenn der Patentanwalt nicht gerade theoretischer Physiker ist, kann er auch insoweit aushelfen.

Definieren Sie "Ihren" Stand der Technik

Ein wichtiger Punkt in der Checkliste: Definieren Sie, von welchem Stand der Technik SIE bei der Entwicklung des neuen Produkts ausgegangen sind, also "was es für SIE schon gab". Oft ist es hilfreich, ein Bild hiervon an den Anwalt weiterzugeben und wenn es nur ein Produktfoto aus dem Internet ist.

Das erleichtert dem Anwalt den Einstieg, um das zu tun, was er besser kann als Sie: Recherchieren, ob der Stand der Technik, von dem sie ausgegangen sind, wirklich der nächstliegende Stand der Technik für Ihre Patentanmeldung bzw. Ihre Erfindung ist.

Definieren Sie die technischen Unterschiede

Machen Sie sich zehn Minuten Gedanken darüber, was Sie bei der erfindungsgemäßen Lösung anders gemacht haben als der Stand der Technik, der Ihnen als Ausgangspunkt gedient hat. Definieren Sie sodann, welcher dieser Unterschiede absolut notwendig ist und welcher weitere Unterschied nur ein "Nice-to-have" ist.

Legen Sie Ihre favorisierten Fachbegriffe fest

Grundsätzlich gilt, dass ein guter Patentanwalt aus der Erfahrung heraus und mithilfe der obligatorischen Überblicksrecherche, die er im Vorfeld durchführt, von allein die passenden Begriffe herausfindet, die in der Patentanmeldung zur prägnanten Beschreibung Ihrer Erfindung auftauchen sollten. Hinzu kommt, dass der Erfolg einer Patentanmeldung nicht davon abhängt, ob die gängigen Fachbegriffe verwendet wurden. Stattdessen kommt es eher darauf an, ob hinreichend klar und verständlich das definiert wurde, worauf es technisch ankommt.  

Praxisbeispiel: Eine Patentanmeldung ist ihr eigenes Lexikon.

Für eine Patentanmeldung ist es im Regelfall daher nur ein Schönheitsfehler,

  • wenn der Verfasser im Text zwar den falschen Fachbegriff "erwischt" und davon spricht, dass ein bestimmter Parameter "gesteuert" werden soll (= open loop control),
  • er aber die beabsichtigte Bedeutung dieses Begriffs kunstgerecht in der Patentanmeldung definiert hat und dadurch klar wird, dass die Erfindung in Wirklichkeit ein "Regeln" des betreffenden Parameters verlangt (= closed loop control).

Deutlich nachteiliger wäre die unreflektierte Aussage, dass der betreffende Parameter von einem "Controller" beeinflusst werden soll, wenn am Ende Zweifel bleiben, ob hiermit ein bloßes Steuern gemeint ist oder doch ein Regeln erforderlich ist, um die Erfindung zu verwirklichen.

Sofern der Mandant gleichwohl begriffliche Präferenzen hat und sicherheitshalber Wert darauf legt, dass bestimmte Fachbegriffe in der Patentanmeldung auftauchen, ist es ratsam, schon im Vorfeld eine Liste der gewünschten Fachbegriffe aufzustellen und sie dem Patentanwalt vor Inangriffnahme der Patentanmeldung zur Verfügung zu stellen.

Denn die Erfahrung lehrt, dass es einige Zeit kostet, nachträglich den unzählige Male in einer 15-Seitigen Patentanmeldung auftauchenden Begriff des "Schwingungstilgers" gegen den unternehmensintern vom Mandanten verwendeten Begriff des "interferenten Gegenschwingers" auszutauschen. Insbesondere dann, wenn mehrere Begriffe im Nachhinein derartig ausgetauscht werden müssen, erhöht sich der Aufwand beträchtlich.


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