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PATENTANMELDUNG "QUICK & DIRTY"

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IM FOKUS

Manchmal darf eine Patentanmeldung fast nichts kosten. Wenn man eigentlich kein Patent haben möchte, sondern in erste Linie "destruktiv" tätig werden will - um zu verhindern, dass die Konkurrenz später doch ein Patent für diese Idee bekommt. Dann kommt die sogenannte Patentanmeldung "quick & dirty" ins Spiel. Eine Patentanmeldung mit dem Stigma "unvollkommen" kann also durchaus ihre Berechtigung haben. Lesen Sie mehr über die Hintergründe solcher Patentanmeldungen "zu minimalen Kosten"...

PATENTANMELDUNG "QUICK & DIRTY" - WAS IST DAS?

In letzter Zeit tauchen Patentanmeldungen des Typs "quick & dirty" ab und an auf, um die Kosten zu drücken, dadurch im Internet ganz vorne gelistet zu werden und dem Publikum preislich besonders attraktive Patentanmeldungen anbieten zu können, nach dem Motto "Patentanmeldung ab 890 EUR und wer kann schon die Qualität prüfen..."

Der Ursprung und Sinn einer solchen Patentanmeldung ist aber eigentlich ganz anderer Natur: Der Begriff Patentanmeldung "quick & dirty" wurde ursprünglich von Insidern für die nachfolgend beschriebenen folgenden Fälle geprägt, die ihre Berechtigung haben.

 

Freien Stand der Technik schaffen...

In der Praxis kommen immer wieder Fälle vor, in denen es in erster Linie nicht um "eigenen Schutz" geht, sondern darum, eine Idee oder eine absehbare Technologie freizuhalten. Es soll also möglichst verhindert werden, dass die fragliche Idee oder Technologie in absehbarer Zeit von einem anderen angemeldet und dann womöglich zu dessen Gunsten monopolisiert wird.

Das sind oft Fälle, in denen ein Unternehmen erkennt, dass sich in einem bestimmten Technologiebereich in absehbarer Zeit eventuell eine bestimmte Entwicklung einstellt. Der betreffende Technologiebereich ist für das Unternehmen aber momentan nur ein "Nebenkriegsschauplatz" von geringem Interesse. Aufgrund dessen scheut man sich, die Entwicklungskosten in die Hand zu nehmen, um eine eigentlich gute Idee auf diesem Nebenkriegsschauplatz zu einer fertigen Erfindung weiterzuentwickeln und sich dann selbst durch ein Patent monopolisieren zu lassen.

Man will andererseits aber auch nicht, dass Konkurrenten das tun, also sich ihrerseits die in der Luft liegende Erfindung schützen lassen und dann die Handlungsfreiheit einschränken.

Hier ist nun eine Patentanmeldung oder (besser, weil schneller amtlich veröffentlicht) Gebrauchsmusteranmeldung "quick & dirty" das Mittel der Wahl. Es wird zu geringen Kosten und mit wenig Zeitaufwand eine Anmeldung zusammengeschrieben. Ihr Text ist eher ein Brainstorming als eine Patentanmeldung. Sie beschreibt "rücksichtslos" alle unausgegorenen Lösungsideen, die für das fragliche Gebiet einmal relevant werden könnten.

Die Anmeldung wird dann beim Patentamt eingereicht. Allerdings ist das Primärziel dabei nicht, selbst ein wirksames Patent oder Gebrauchsmuster zu erhalten. Vielmehr gilt es darum, Stand der Technik zu schaffen, den das Amt recherchiert, wenn von ihm später eine störende Patentanmeldung eines Konkurrenten geprüft wird. Dieser Stand der Technik soll die Patenterteilung zu Gunsten des Konkurrenten möglichst verhindern.

Notfalls kann man selbst noch etwas nachhelfen, indem man die Patentanmeldung "qick & dirty" als Grundlage für eine Dritteingabe heranzieht.

...oder preisgünstig dem Arbeitnehmererfindergesetz Genüge tun

Es gibt in der Praxis immer wieder Fälle, in denen ein Unternehmen die ihm vom Arbeitnehmer gemeldete Diensterfindung für nicht allzu wichtig hält, also keinen gesteigerten Wert auf Patentschutz legt. Dennoch besteht der Wunsch, die Erfindung nicht an den Arbeitnehmer zur Patentierung im eigenen Namen freizugeben. Die Rede ist hier von Fällen, in denen der Arbeitgeber sicher gehen möchte, dass der Arbeitnehmer am Ende nicht doch unerwartet ein Patent erteilt bekommt und dann dem Arbeitgeber etwas entgeht. 

Diese Situation vor Augen entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, die Patentanmeldung vorsichtshalber doch selbst anzumelden, im Namen des Unternehmens.

In solchen Fällen ist es eine echte Option, mit minimalem Zeitaufwand eine recht grob abgefasste Patentanmeldung zu entwerfen - inhaltlich "quick and dirty", mit geringen Kosten und rein formal ordnungsgemäß:

Sobald diese Patentanmeldung beim Patentamt scheitert, wird das Unternehmen von der Zahlung weiterer Erfindervergütung an den Arbeitnehmer frei, auch wenn die Erfindung weiterhin benutzt wird.  Da die Anmeldung zwar kurz gefasst, aber formal in Ordnung war, hat der Arbeitnehmer dann keine Chance zu reklamieren, es sei nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, sodass er auch nach Scheitern der Anmeldung noch Vergütung zu bekommen habe (als Schadensersatz). 

Anders als der schlagwortartige Begriff der Patentanmeldung "quick and dirty" vermuten lässt, gibt es also durchaus Fälle, in denen eine Patentanmeldung "quick and dirty" das Mittel der Wahl ist.

ES LOHNT SICH, GENAU HINZUSEHEN

In jüngerer Zeit sind immer wieder Fälle zu beobachten, in denen rein aus Kostengründen Patentanmeldungen des Typs "quick & dirty" gemacht werden.

Das Motiv hierfür ist der Gedanke, zu einem scheinbar höchst attraktiven Preis eine Patentanmeldung anbieten zu können. Wenn man sich als Mandant dessen bewusst ist, dann ist dagegen nichts einzuwenden.