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MARKEN │ FÜR TECHNISCHE PRODUKTE

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IM FOKUS

Marken für gängige Konsum- und Haushaltsartikel anzumelden, ist nicht allzu schwer. Anders sieht das dort aus, wo Markenschutz für technische Produkte erreicht werden soll, die als technische Industrieprodukte eher fernab der ausgetretenen Pfade angesiedelt sind oder gar für High-Tech. Eine Markenanmeldung für anspruchsvolle technische Produkte ist einer Reihe von potentiellen Fehlerquellen ausgesetzt. Daher werden mit der Anmeldung von echten Technikmarken nach wie vor oft Patentanwälte betraut. Mehr im Folgenden:

MARKENSCHUTZ FÜR TECHNISCHE SPEZIALPRODUKTE

Für eingetragene Marken gilt, dass Markenschutz nur für diejenigen Waren bzw. Dienstleistungen entsteht, die identisch mit oder ähnlich zu denjenigen Waren bzw. Dienstleistungen sind, die bei der Anmeldung der Marke angegeben worden sind. Die möglichst treffende und geschickte Auflistung der Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beansprucht wird, ist daher von erheblicher Bedeutung für die Effektivität des späteren Markenschutzes.

Wo effizienter Markenschutz für technische Industrieprodukte bzw. Spezialmaschinen benötigt wird, die nicht in der nicht abschließenden Waren- und Dienstleistungsklassifikation von Nizza aufgeführt sind, sollte die Markenanmeldung von vornherein von dem nötigen technischen Sachverstand begleitet sein. Sonst kann es zum Beispiel schnell passieren, dass der Markenanmelder, der in seinem englischen Warenverzeichnis völlig korrekt, aber ohne weitere Vorkehrungen „lift cars“ (=Fahrkörbe für Aufzüge) angegeben hat, in Übersee - völlig ungewollt - nur Markenschutz für „Kranfahrzeuge“ bzw. „Autokräne“ erwirbt.

Gerade im Bereich anspruchsvoller technischer Produkte, fernab vom haushaltsüblichen Technikartikel, sind Markenanmeldungen daher eine patentanwaltlich geprägte Domäne, da technisches Hintergrundwissen gefragt ist, um einfacher und schneller ein Warenverzeichnis mit wirklich treffenden Warenbegriffen formulieren zu können.


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