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HINTERGRUND ZUM MUSTER

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DAS GEBRAUCHSMUSTER

 

SCHUTZANSPRÜCHE

1.     Brille (100 ), insbesondere Naturmaterialen wie Horn oder Holz umfassend, welche eine Brillenfassung (102) zur Halterung von Brillengläsern (103) sowie wenigstens einen Brillenbügel (101) aufweist, welche beide mittels einem Beschlagsystem (1) verbunden sind, wobei die Brillenfassung (102) einen ersten Befestigungsbereich (111) für die Befestigung des Beschlagsystems (1) umfasst, der von einem zweiten Befestigungsbereich (112) der Brillenfassung (102) für die Befestigung des Beschlagsystems (1) durch eine Aussparung (113) abgetrennt ist, und wobei die Brillenfassung (102) wenigstens einen ersten Befestigungspunkt (121) im ersten Befestigungsbereich (111) sowie wenigstens einen zweiten Befestigungspunkt (122) im zweiten Befestigungsbereich (112) derart aufweist, dass in einem nicht mit dem Beschlagsystem (1) verbunden Zustand von Brillenfassung (102) und Brillenbügel (101) ein Brillenglas (103) aus der Brillenfassung (10) ausgetauscht oder in die Brillenfassung (102) eingesetzt werden kann, und dass in einem mit dem Beschlagsystem (1) verbunden Zustand das Brillenglas (103) in der Brillenfassung (102) fest gehaltert wird.

2.         Brille nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Brillenfassung (102) mehrteilig ausgebildet ist, wobei der erste Befestigungsbereich (111) und der zweite Befestigungsbereich (112) voneinander vollständig trennbar ausgebildet sind.

3.         Brille nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (113) als Dehnungsschlitz ausgebildet ist.

4.         Brille nach Schutzanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Dehnungsschlitz (113) die Brillenfassung (102) im Bereich des ersten Befestigungsbereichs (111) und des zweiten Befestigungsbereichs (112) vollständig durchtrennt.

5.         Brille nach Schutzanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Dehnungsschlitz (113) die Brillenfassung (102) im Bereich des ersten Befestigungsbereichs (111) und des zweiten Befestigungsbereichs (112) nur teilweise durchtrennt.

6.         Brille nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Brillenbügel (101) und/oder die Brillenfassung (102) aus sprödem Material, insbesondere aus Naturmaterialien wie Horn oder Holz, oder aus Metall oder spröden Kunststoffen ausgebildet sind oder diese Materialien umfassen.

7.         Brille nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschlagsystem (1) ein Scharnierteil (10) mit einem ersten Abschnitt (11) zur Befestigung an dem Brillenbügel (101) und mit einem zweiten Abschnitt (12) zur Befestigung an der Brillenfassung (102) aufweist, wobei der zweite Abschnitt (12) eine erste Verbindungsstelle (21) zur Befestigung am ersten Befestigungspunkt (121) und eine zweite Verbindungsstelle (22) zur Befestigung am zweiten Befestigungspunkt (122) hat.

8.         Brille nach Schutzanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschlagsystem (1) ein Aufsatzstück (30) aufweist, welches vorgesehen ist zum Aufsatz auf der dem Scharnierteil (10) abgewandten Seite des Brillenbügels (101) oder der Brillenfassung (102) und mit dem Scharnierteil (10) zur Befestigung des Brillenbügels (101) oder der Brillenfassung (102) zusammenwirkt.

9.         Brille nach Schutzanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Aufsatzstück (30 ) des Beschlagsystems (1) zur Verbindung des ersten Befestigungsbereichs (111) und des zweiten Befestigungsbereichs (112) ausgebildet ist.

10.       Brille nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindungslinie zwischen dem ersten Befestigungspunkt (121) im ersten Befestigungsbereich (111) und dem zweiten Befestigungspunkt (122) im zweiten Befestigungsbereich (112) im Wesentlichen parallel zu einer Gelenkachse (G) eines Drehgelenks (13) des Beschlagsystems (1) verläuft, wenn die Brille (100) in einem verbundenen Zustand vorliegt.

11.       Beschlagsystem (1) für eine Brille umfassend:

- ein Scharnierteil (10) mit einem ersten Abschnitt (11) zur Befestigung an einem Brillenbügel (101) und einem zweiten Abschnitt (12) zur Befestigung an einer Brillenfassung (102), wobei der erste Abschnitt (11) und der zweite Abschnitt (12) durch ein Drehgelenk (13) miteinander verbunden sind und der zweite Abschnitt (12) mindestens eine erste Verbindungsstelle (22) aufweist, welche mit einem  ersten Befestigungspunkt (121) in einem ersten Befestigungsbereich (111) einer Brillenfassung (102) verbunden werden kann, sowie wenigstens eine zweite Verbindungsstelle (22') aufweist, welche mit einem zweiten Befestigungspunkt (121) in einem zweiten Befestigungsbereich (111) der Brillenfassung (102) verbunden werden kann; - wenigstens ein Aufsatzstück (30 ), welches vorgesehen ist zum Aufsatz auf der dem Scharnierteil (10) abgewandten Seite des Brillenbügels (101) oder der Brillenfassung (102) und mit dem Scharnierteil (10) zur Befestigung des Brillenbügels (101) oder der Brillenfassung (102) zusammenwirkt;

12.       Beschlagsystem nach Schutzanspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschlagsystem (1) ein Scharnierteil (10) und zwei Aufsatzstücke (30) aufweist.

13.       Beschlagsystem nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (11) des Scharnierteils (10) wenigstens zwei erste Durchführungen (22) und der zweite Abschnitt (12) des Scharnierteils (10) wenigstens zwei zweite Durchführungen (22') als Verbindungsstellen (22) aufweist.

14.       Beschlagsystem nach dem vorhergehenden Schutzanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste Durchführung (22) des ersten Abschnitts (11) und/oder die mindestens eine zweite Durchführung (22') des zweiten Abschnitts (12) ein Schraubeninnengewinde aufweist.

15.       Beschlagsystem nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Aufsatzstück (30) wenigstens zwei Aufnahmen (31) aufweist, welche jeweils mit der ersten Durchführung (22) oder mit der zweiten Durchführung (22) über Befestigungsmittel (40), insbesondere über Verbindungsschrauben (40), verbunden werden können.

16.       Beschlagsystem nach Schutzanspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Aufnahmen (31) als Hülsen ausgebildet sind.

17.       Beschlagsystem nach Schutzanspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsen (31) des Aufsatzstücks (30 ) ein Schraubeninnengewinde aufweisen.

18.       Beschlagsystem nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsen (31) einseitig offen ausgebildet sind.

19.       Beschlagsystem nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (12) des Scharnierteils (10) zur Befestigung an der Brillenfassung (102) abgewinkelt ausgebildet ist, und einen wenigstens bereichsweise flächigen Anlageabschnitt (14) aufweist, der bei Befestigung des Scharnierteils (10) an der Brillenfassung (102) flächig anliegt.

20.       Beschlagsystem nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Aufsatzstück (30) einen wenigstens bereichsweise planen Flächenabschnitt (32) aufweist, der bei Befestigung des Aufsatzstücks (30) an dem Brillenbügel (101) oder an der Brillenfassung (102) flächig anliegt.

21.       Beschlagsystem nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Aufsatzstück (30) symmetrisch ausgebildet ist.