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KLAGE WEGEN WETTBEWERBSWIDRIGER NACHAHMUNG

UNLAUTERE NACHAHMUNG │ VERTRETUNG VOR GERICHT

Einstweilige Verfügungen und Klagen wegen wettbewerbswidriger Nachahmung oder unlauterer Nachahmung von Produkt-Designs sind immer wieder auch dicht an der spannenden Grenze zwischen Recht und Technik angesiedelt:

Die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen, die technisch zwingend oder zumindest sehr weitgehend technisch bedingt sind, ist unter § 4 Nr. 9 UWG wettbewerbsrechtlich anders zu beurteilen als die Übernahme von frei wählbaren Gestaltungsmerkmalen. 

An diesem Punkt kommt es in den - übrigens oft in Köln beginnenden - Gerichtsverfahren wegen unlauterem oder wettbewerbswidrigem Nachbau gelegentlich zu Überraschungen, wenn sich der Angegriffene versiert zu verteidigen weiß. 

Dennoch ist für dieses Gebiet der wettbewerbswidrigen Nachahmung bzw. des Nachbaus de lege data primär der Rechtsanwalt zuständig, selbst dann, wenn im Einzelfall um technische Machbarkeit und technologische Details gestritten wird. Die Mitwirkung eines technisch ausgebildeten Patentanwalts hat der Gesetzgeber nicht als zwingend notwendig angesehen. Letzteres kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts durch das Gesetz nicht zur Regel erklärt, sondern de facto zur sehr engen Ausnahme gemacht wurde.

Hier setzt mein Beratungs- und Vertretungskonzept an. Der "Techniker im Kopf" lässt sich nicht abschalten, verursacht aber dennoch keine zusätzlichen Kosten - auch nicht, wenn ich "nur" als Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der wettbewerbswidrigen Nachahmung mandatiert wurde.

Daher ist die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen unlauterer bzw. wettbewerbswidriger  Nachahmung einer meiner Interessensschwerpunkte - egal ob sie beim LG Köln, beim LG München oder lokal beim LG Nürnberg-Fürth beginnen.  

KÖLN │ KOMPETENZ FÜR UNLAUTERE NACHAHMUNG

Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln haben sich für Klagen wegen unlauterer bzw. wettbewerbswidriger Nachahmung (§ 4 Nr. 9 UWG) über Jahre hinweg eine hohe Reputation erworben, die nach wie vor anhält. Sie werden daher gerne von den Klägern eingeschaltet, obwohl z. B. auch das Landgericht München häufig gewählt wird.

Das ist wegen des fliegenden Gerichtsstandes gem. § 32 ZPO bei bundesweitem Produktvertrieb im Regelfall problemlos möglich: Überall dort, wo das beanstandete Produkt angeboten und daher der Tatbestand der unlauteren bzw. wettbewerbswidrigen Nachahmung erfüllt wurde, kann sich der Kläger an das örtlich zuständige Landgericht wenden, egal ob Köln, München, Nürnberg, Düsseldorf oder Frankfurt.

BUNDESWEIT │ SPEZIALISIERUNG ERFORDERT MOBILITÄT

Anspruchsvolle Streitfälle wegen wettbewerbswidriger Nachahmung werden auch in industriellen Ballungszentren nicht "mehrmals täglich an den Anwalt herangetragen".

Ich bin daher in diesen Fällen des § 4 Nr. 9 UWG gerne bundesweit tätig und vertrete meine Mandanten vom Standort Ingolstadt aus z. B. auch vor dem LG Köln und dem OLG Köln. Von Ingolstadt aus lässt sich Köln bequem mit dem ICE erreichen, sodass die Reisekosten i. d. R. unbedeutend sind.