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UMGEHUNG VON DESIGNRECHTEN

Die langjährige Vertretung von Mandanten in Geschmacksmusterverletzungsverfahren und Designverletzungsverfahren hat einen Erfahrungsschatz entstehen lassen, wo der Schutzbreich eines Geschmacksmusters oder Designrechts endet, der bei der Hilfe zum "Design Around", d. h. bei der Beratung, wie man fremde Geschmacksmuster und Designrechte erfolgreich umgeht, hilfreich ist.  

DESIGN AROUND │ DIE KUNST DER UMGEHUNG

Nachdem ich regelmäßig fernöstliche Auftraggeber berate, ist die Hilfe zum "Design Around", d. h. die Beratung, wie man fremde Geschmacksmuster und Designrechte erfolgreich umgeht, ohne sich auf ein weniger ansprechendes Design festlegen zu müssen, eines der Betätigungsfelder, auf das ich großen Wert lege.

Gerade im Designrecht gilt, dass sich die Verletzung fremder Designrechte und Geschmacksmusterrechte in vielen Fällen durch konsequentes Design Around vermeiden lässt.

Entscheidend hierfür ist, dass man die maßgeblichen älteren Rechte Dritter rechtzeitig identifiziert und dann das eigene Design konsequent so abändert, dass es entweder eine eigene Formensprache findet oder die Formensprache des bereits für einen Dritten geschützten Designs zumindest soweit neu interpretiert, dass die Charakteristika des geschützten Designs nur noch in einem rechtlich nicht mehr zu beanstandenden Umfang wiederkehren.

PROZESSERFAHRUNG │ HILFT BEIM AUSLOTEN DER GRENZEN

Da die Grenze zwischen „gerade noch erlaubter Anlehnung“ und „unzulässiger Nachahmung“ naturgemäß einige Unschärfe aufweist, erfordert gerade die besagte „Neuinterpretation“ erhebliche praktische Erfahrung im Umgang mit Geschmacksmusterverletzungen.

Gestützt auf die langjährige Erfahrung aus als Rechtsanwalt geführten Prozessen wegen Geschmacksmusterverletzung und die patentanwaltlichen Erfahrungen auf dem Gebiet der Geschmacksmuster- und Designanmeldungen, helfe ich meinen Mandanten gerne beim Design Around von bestehenden Geschmacksmustern und Designrechten - gerade auch dann, wenn die Grenzen des rechtlich Zulässigen eingehalten werden müssen, obwohl aus irgendwelchen Gründen ein Design verwirklicht werden soll, das die Formensprache des geschützten Designs aufgreift, maßvoll weiterentwickelt und dabei zwangsläufig nahe des Grenzbereichs angesiedelt ist.

ENGINEERING │ AUS LEIDENSCHAFT

Dabei bringe ich gerne konkrete Umgestaltungsvorschläge in die Diskussion ein – auf Wunsch auch in nicht alltäglichem Umfang, incl. der CAD-gestützten Abänderung von Vorlagen. Hier kann ich meine beruflichen Wurzeln als Mitarbeiter eines Ingenieurbüros nicht verbergen.


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