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ANWALT FÜR PATENTVERLETZUNG

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IM FOKUS

Wer einen "Anwalt für Patentverletzung" sucht, stellt relativ schnell fest,  dass es keinen "Fachanwalt für Patentverletzung" gibt und auch keinen speziellen Ausbildungsgang, der einen Anwalt für die Patentverletzungsklage "fit" macht. Das Thema Patentverletzung bewegt sich im Grenzbereich zwischen Recht und Technik. Patentverletzungsklagen werden daher im Regelfall nicht von "einem Anwalt für Patentverletzung", sondern von einem Gespann aus einem Patentanwalt und einem Rechtsanwalt bearbeitet, was meist entsprechende Kosten nach sich zieht. Wer hier nicht nur als "Gelegenheitstäter" arbeitet, sondern als echter Spezialist, der hat sich die entscheidenden Kniffe durch jahrelange praktische Tätigkeit angeeignet. Mehr Hintergrundwissen im nachfolgenden Beitrag.

Der Verfasser ist als Ingenieur, Patentanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit vielen Jahren auf Patentverletzungsverfahren spezialisiert und kann "aus erster Hand" mit der Erfahrung aus diversen Gerichtsverfahren berichten.

DIE HERAUSFORDERUNG

Für ein erfolgreiches Patenverletzungsverfahren ist einerseits viel rechtsanwaltliches Know-how erforderlich. Nur so lassen sich die vielfältigen Möglichkeiten des Zivilprozessrechts geschickt zum eigenen Vorteil ausschöpfen.

Andererseits ist ein routinierter Umgang mit der technischen Materie unerlässlich. Hier sind echte Vollbluttechniker gefragt. Ein erfolgreicher "Anwalt für Patentverletzung" muss technisch fit genug sein, um sich in kürzester Zeit das Know-how der Spezialisten des Mandanten aneignen zu können. Gleichzeitig muss er genau wissen, wie man die teils komplexe technische Materie anschaulich einem Richter vermittelt, der Volljurist ist, aber kein Techniker, der schon von Haus aus im Blut hat, worum es geht.

PATENTANWÄLTE

Bei dem Stichwort "Anwalt für Patentverletzung" denkt man natürlich primär an den Patentanwalt - nicht ganz zu Unrecht. In der Praxis stellt sich hier allerdings das Problem, dass der überwiegende Teil der Patentanwälte sich nur sehr selten damit beschäftigt, einen Patentverletzungsstreit wirklich "hart" vor Gericht auszutragen.

Das liegt in der Natur der Sache. Patente, die so eindeutig verletzt und dabei so stark sind, dass sie Aussicht auf erfolgreiche Durchsetzung vor Gericht bieten, sind ein "Hauptgewinn". Bestenfalls 1 Patent unter 1000 kommt hierfür in Frage.

Zudem sind Patentanwälte oft vom wohlwollenden Umgang der Patenterteilungsbehörden mit den von ihnen vertretenen Patentanmeldungen geprägt. Patente sind "en vogue" - die Patentämter verstehen sich daher tendenziell als Patenterteilungsbehörden und nicht als destruktive Patentverhinderungsbehörden.

Wer als Anwalt so geprägt ist, tut sich manchmal schwer damit, gekonnt alle Mittel auszuschöpfen, wenn es darum geht, ein vom Patentamt erteiltes Patent nachträglich zu vernichten.

FACHANWÄLTE FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ

Nicht selten sind es die Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, die sich die Bezeichnung "Anwalt für Patentverletzung" auf die Fahnen geschrieben haben.

In der Tat wird das Thema "Patentverletzung" im Rahmen der Fachanwaltsausbildung mehr oder minder intensiv behandelt. Die Patentverletzung gliedert sich hier zusammen mit vielen anderen Themen in den Lehrstoff ein, die von Markenverletzung, Designverletzung, über Urheberrechtsverletzung bis hin zum wettbewerbsrechtlichen Gerichtsstreit reichen - der Verfasser kann das aus eigener Anschauung berichten.

Zum echten Spezialistentum für die ausgefallene Materie "Patentrecht", das das Attribut "Anwalt für Patentverletzung" rechtfertigen könnte, führt die fachanwaltliche Ausbildung nur bei den Kollegen, die sich auch außerhalb der fachanwaltlichen Ausbildung intensiv mit der patentrechtlichen Materie befassen - weil ihnen entsprechende Mandate anvertraut werden.